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Leistungen für ihre kinder erstattet

Bis zum 18. Geburtstag kostet Sie die Behandlung Ihres Kindes nicht einen Euro! Die CKK erstattet den gesetzlichen Eigenanteil für Beratungen bei vertraglich gebundenen Allgemeinmedizinern, Fachärzten (Logopäden, Kinderärzten, HNO, Orthopäden, ...), Kieferorthopäden, Kinesiotherapeuten sowie für Krankenpflegeleistungen.

Gesetzliche Eigenanteile

Bedingungen für die Inanspruchnahme

Regelmäßige Zahlung der Zusatzversicherungsbeiträge.

Eröffnung einer allgemeinen medizinischen Akte (AMA) für jedes Kind bei Ihrem Hausarzt.

Vorlage der Behandlungsbescheinigung Ihres Kindes, entweder direkt beim CKK-Kundenberater oder durch Einwerfen in einen der grünen CKK-Briefkästen. Die gesetzlichen Eigenanteile, die Sie bezahlt haben, werden Ihnen dann automatisch erstattet.

Bedingungen für die Inanspruchnahme

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